„Mit dem Ausweis des Issuer Estimated Value schaffen wir für die privaten Anleger ein Höchstmaass an Kostentransparenz. Hier sind wir Vorreiter bei allen Wertpapierformen und Finanzprodukten in Deutschland und Europa. Keine andere Branche hat sich bislang einer derart strengen Selbstverpflichtung bezüglich der Kostentransparenz unterworfen“, so Christian Vollmuth, Geschäftsführer des DDV.
Die Zertifikatebranche hat sich auf einen weiteren Meilenstein der Produkttransparenz verständigt: So sollen die Emittenten künftig bei Anlageprodukten mit vollständigem Kapitalschutz, die sowohl eine Mindest- als auch eine Höchstverzinsung aufweisen, die jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeiten im Produktinformationsblatt angeben. „Kein anderer Anbieter von kapitalgeschützten Finanzprodukten ist zu dieser Offenlegung bisher bereit“, betont Hartmut Knüppel.
„Mit dem Fairness Kodex wollen wir auch mit Blick auf die Regulierungsvorhaben auf europäischer Ebene ein starkes Signal setzen und in Deutschland mit gutem Beispiel vorangehen“, erklärt Knüppel.
So haben sich die Mitglieder darauf geeinigt, künftig in den Produktinformationsblättern der Anlageprodukte den sogenannten vom Emittenten geschätzten Wert (IEV, Issuer Estimated Value) als Prozentsatz oder in Euro auszuweisen. Der Differenzbetrag zwischen dem IEV und dem Ausgabepreis des Produkts ggf. zuzüglich eines Ausgabeaufschlags beinhaltet alle Kosten des Produkts. Hierzu gehören u.a. die Strukturierungskosten, die erwarteten Absicherungskosten, die erwartete Emittentenmarge und ggf. die Vertriebsprovision.
Bei diesem Fairness-Kodex handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung der Mitglieder des DDV, die etwa 95 Prozent des Zertifikatemarkts in Deutschland repräsentieren.
Die Mitglieder verpflichten sich im neuen Fairness Kodex noch einmal ausdrücklich zu einer fairen Gestaltung ihrer strukturierten Wertpapiere. Sie achten darauf, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Renditechance und Risiko besteht. Die Mitglieder stellen auch keine Produktmerkmale in den Vordergrund, die nur unter sehr unwahrscheinlichen Umständen eintreten. Mit dem gestrigen Beschluss hat die Mitgliederversammlung des DDV in einem ersten Schritt die Kernpunkte des neuen Fairness Kodex verabschiedet. Diese werden in den nächsten beiden Wochen
in einem zweiten Schritt noch weiter präzisiert. Auf der nächsten Mitgliederversammlung am 16. September 2013 soll der Fairness Kodex dann endgültig verabschiedet werden.
Wegweisender Kodex für die Schweiz
Dieser Kodex dürfte wegweisend für die Schweiz sein. Die ZKB hatte schon länger angekündigt (vgl. hier) alle TERs offen zu legen.
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