Neuer Zinssatz für Konsumentenkredite

Zum 01. Juli 2021 ist in der Schweiz eine Änderung der Konsumentenkreditverordnung in Kraft getreten.

Der Grund ist die Abschaffung des Referenzzinssatzes Libor (London Interbank Offered rate). Konsumentenkredite, deren Zinssatz bislang an die Entwicklung des Libor angebunden waren, werden von nun an den Saron (WKN SAR3MC) angebunden. Der Saron wird allein durch die Schweizerische Nationalbank SNB festgelegt.

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Neuer Zinssatz für Konsumentenkredite

Wie sehen die Änderungen bei den Konditionen konkret aus?

Am Berechnungsmodus für die Kreditzinsen ändert sich, außer, dass nun ein neuer Basiszinssatz zugrunde gelegt wird nichts. Bislang mussten Kunden, die einen Konsumenten- oder Hypothekenzins mit variabler Verzinsung aufgenommen hatten, ihrer Bank einen Zinssatz in Höhe des Libor, zuzüglich einer Marge für die Bank zahlen, deren Höhe abhängig von ihrer individuellen Bonität war. Ab dem Juli werden die Zinsen dann aus dem von der SNB festgelegten Saron zuzüglich der Marge berechnet. 

Gleichzeitig wurde ein Höchstzinssatz festgelegt, der beispielsweise bei Kreditkarten mit Kreditoption oder bei Dispositionskrediten zum Tragen kommt. Der Höchstzinssatz liegt nun bei 12 % für Kredit- und Bankkarten mit Kreditoption sowie in Höhe des Saron plus pauschal 10 % für Überziehungskredite. Der Höchstzinssatz wird einmal jährlich geprüft und gegebenenfalls angepasst. 

Warum der Libor abgeschafft wurde

Der Libor war bislang der wichtigste Referenzzinssatz der Welt. Der Zinssatz basiert jedoch nicht auf tatsächlichen Transaktionen, sondern wurde durch Meldungen der wichtigsten am Finanzplatz London tätigen Banken, darunter auch die UBS, die Credit Suisse und die Deutsche Bank praktisch selbst festgelegt. Das Fixing des Libors erfolgte täglich um die Mittagszeit. Die betreffenden Banken wurden auch Panel Banks genannt. 

Im Jahr 2011 wurde jedoch ein handfester Skandal aufgedeckt. Verschiedene im Panel beteiligte Banken haben den Libor über Jahre zu ihren eigenen Gunsten manipuliert, was die Reputation des Libor und auch seine Existenzberechtigung Nachhaltung zunichte gemacht hat. An den Manipulationen waren mutmaßlich auch Schweizer Mitgliedsbanken im Panel beteiligt und wurden mit drastischen Strafen belegt. Der Schaden, der durch die Manipulationen entstanden war, wird auf über 17 Milliarden US-Dollar geschätzt. Davon waren auch viele Schweizer Bankkunden betroffen, die ein privates Darlehen aufgenommen hatten.

Die britische Finanzaufsicht hatte daher beschlossen, den Libor nur noch für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2021 zu unterstützen und dann abzuschaffen. Daher müssen nun in den einzelnen Ländern neue Referenzzinssätze gefunden werden. Die Schweizerische Nationalbank hat sich entschlossen, den für die Schweizer Kreditwirtschaft gültigen Referenzzinssatz aufgrund ihrer eigenen Berechnungen und Bewertungen selbst festzulegen. 

Der Schaden den Schweizer Bankkunden davongetragen haben

Durch die Manipulationen des Libor haben auch Schweizer Kreditnehmer Schaden genommen. 

Zum einen wurden die Zinssätze für Schweizer an den Libor gekoppelte Kredite in der Regel zum Monatsanfang erhöht. Erhöhungen des Libor wurden jedoch ebenfalls auffällig oft auf den Zeitpunkt kurz vor Anpassungen der Kreditzinsen für Konsumentenkredite in der Schweiz und in anderen Ländern gelegt, sodass für die Kredite letztendlich zu viel gezahlt wurde. Die Banken haben durch die eigene Festsetzung des Libor das Zinsänderungsrisiko von sich selbst einseitig auf die Kunden verlagert. Teilweise wurde seitens der Banken mit Hilfe von derivativen Finanzinstrumenten auch auf Änderungen des Libor spekuliert. Da die Banken jedoch selbst praktisch schon wussten, welcher Zinssatz am nächsten Tag gelten würde, haben sie sich einen Vorteil verschafft und damit ihre Kontrahenten betrogen.

Bild von Credit Commerce auf Pixabay

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