Der Schweizerische Verband für Strukturierte Produkte (SVSP) diskutiert seit einiger Zeit verschiedene Möglichkeiten, um den Preis von Strukturierten Produkten für die Anleger transparenter und verständlicher zu machen. Im Rahmen dieser Diskussion hat der Vorstand des SVSP auch die verschiedenen Kennziffern (Total Expense Ratio (TER) für Strukturierte Produkte; Issuer Estimated Value (IEV)) geprüft.
Vor diesem Hintergrund hat der SVSP entschieden, als ersten Schritt zur weiteren Erhöhung der Transparenz die Vertriebsgebühren für Strukturierte Produkte ab 1. März 2015 auszuweisen. Die Vertriebsgebühren umfassen sämtliche vom Emittenten bei der Emission eines Strukturierten Produktes im Ausgabepreis eingerechneten Gebühren, einschliesslich der Vergütungen an Vertriebspartner.
„Der SVSP und seine Mitglieder wollen die Transparenz von Strukturierten Produkten weiter erhöhen. Dazu erachten wir die Offenlegung aller im Produktpreis einberechneten Gebühren für den Vertrieb als wichtigen ersten Schritt. Der Anleger soll wissen, welche monetären Anreize Distributoren für den Produktvertrieb erhalten“, erläutert Daniel Sandmeier, Präsident SVSP, die Vorgehensweise der Branche. Die Vertriebsgebühr wird ab 1. März 2015 als Prozentsatz des Ausgabepreises angegeben und auf dem vereinfachten Prospekt der jeweiligen Produkte ausgewiesen.
Einführung europäische Kostenkennziffer geplant
In einer zweiten Phase beabsichtigt der SVSP für die Branche in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Dachverband eusipa eine Kostenkennziffer einzuführen, die dem Anleger auf einfache Art und Weise die Kosten eines Produktes erläutert. „Die heute bekannten Ansätze erachten wir als gute Basis für die angestrebte Kennziffer. Mit den gemachten Erfahrungen können diese optimiert und zu europäischen Branchenstandards werden.
Die Leistung und die Kosten von Strukturierten Produkte werden somit für die Anleger noch transparenter und verständlicher“, beschreibt Georg von Wattenwyl, Vizepräsident des SVSP, die Zielsetzung der Branche. Mit der Einführung einer europaweit anerkannten Kostenkennziffer wird die Strukturierte Produkte Branche zu einem der transparentesten Bereiche der Finanzmärkte.
Finma anerkennt revidierte Richtlinien von SBVg und SVSP / aktualisiertes FAQ
Am gleichen Tag hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA auch die Branchen-Richtlinien im Bereich strukturierte Produkte als Mindeststandard anerkannt. Die ursprünglich von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) erlassenen Richtlinien zu den strukturierten Produkten wurden nun zusammen mit dem Schweizerischen Verband für Strukturierte Produkte (SVSP) revidiert.
Die „Richtlinien über die Information der Anlegerinnen und Anleger zu strukturierten Produkten“ datieren vom Juli 2007. Aufgrund der Entwicklungen im Bereich der strukturierten Produkte und den mit der Revision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) und der Kollektivanlagenverordnung (KKV) per 1. März 2013 geänderten gesetzlichen Grundlagen in diesem Bereich, entschied die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) zusammen mit dem Schweizerischen Verband für Strukturierte Produkte (SVSP), diese zu revidieren und als gemeinsame Richtlinien auszugestalten. Die FINMA anerkennt nun diese als Mindeststandard. Sie treten per 1. März 2015 in Kraft und beinhalten Übergangsbestimmungen.
Gleichzeitig hat die FINMA die FAQ zu den Strukturierten Produkten aktualisiert und auf ihrer Webseite aufgeschaltet.
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