Niemals mit Stop Loss bei Schweizer Warrants

Gewinne laufen lassen und Verluste begrenzen, lautet eine alte Börsenweisheit. Stop-Loss-Aufträge helfen dies umzusetzen. Bei Schweizer Hebelprodukten funktioniert dies leider nicht.

Angenommen, Sie kaufen eine Aktie bei 100 Franken. Im Voraus wissen Sie, dass sie nicht mehr als 30% des Kapitals verlieren möchten. Darum setzen Sie einen Stop Loss Order bei 70 Franken. Wird dieses Level durchschritten, wird die Aktie automatisch bestens verkauft. Steigt die Aktie über ihren Kaufpreis, ziehen Sie entsprechende die Stop Loss Limite auf höhere Levels nach.

Dies kann über gewisse Broker auch automatisch erfolgen. Bei einer sogenannten Trailing Stop Loss Order werden bei steigenden Kursen die Limiten nach oben anpasst. Neben dem Stop Loss wird auch eine absolute oder prozentuale Differenz angegeben. In unserem Fall also 30%. Mit dieser Ordermöglichkeit setzen Sie einen Stop Loss Auftrag, der bei steigenden Kursen ebenfalls steigt.

Das Setzen von Stop Loss Orders hat den Vorteil, dass man genau nach dem Motto: „Gewinne laufen lassen und Verluste beschränken „handelt. Dies würde aufgrund psychologischer Schranken ansonsten nicht umgesetzt.

Ein Anleger will seine Fehler nicht eingestehen und löst darum die Position bei Verlusten nicht auf. Bei Gewinnen hingegen verkauft er jedoch zu früh, oftmals schon nach 5% Gewinn. Man spricht in diesem Zusammenhang auch davon, dass ein Anleger risikoavers agiert, d.h. bei Gewinnen vorzeitig verkauft und bei Verlusten risikofreudig handelt und zu lange nicht verkauft. Darum hilft das konsequente Setzen mittels Stop Loss sich diesem irrationalen Handel zu entziehen.

So weit so gut. Nun könnte man jedoch auf die Idee kommen dieses Vorgehen auch auf Hebelprodukte zu übertragen. In Deutschland ist das meist problemlos möglich, jedoch in der Schweiz nicht.

Stop Loss funktioniert bei Hebelprodukten nicht

Um es vorweg zu nehmen: Bei börsengehandelten Schweizer Hebelprodukten sollten Sie sich niemals auf Stop Loss Aufträge verlassen. Damit ein solcher Auftrag ausgeführt wird, braucht es einen bezahlten Preis. Die gestellten Kurse (Bid/Ask) sind nicht entscheidend.

Sprich jemand muss gehandelt haben, damit der Stop Loss Auftrag auch aktiviert wird. Bei Aktien ist dies kein Problem, da dort fortlaufend gehandelt wird. Bei den 35‘000 Schweizer Strukturierten Produkten, wie bspw. Warrants oder Mini Futures ist es jedoch die Regel, dass nur wenige Abschlüsse stattfinden. Oftmals werden in gewissen Produkten über Wochen keine Abschlüsse durchgeführt.

Darum darf bei kotierten Schweizer Hebelprodukten niemals ein Stop Loss auf Vergessen gesetzt werden. Hier müssen Trader sehr viel Disziplin mitbringen und die Regeln vom Stop Loss manuell durchführen. Sprich Verluste konsequent mitnehmen und Gewinne laufen lassen.

Es droht Totalverlust

Dies ist bei Hebelprodukten gar nicht so einfach: Die beliebten Warrants haben einen Verfallstag. Steht der Kurs am Laufzeitende nicht im gewünschten Bereich, verfallen diese wertlos. Zudem verlieren Warrants gegen Verfall überproportional an Wert. Mini-Futures und Knock-Out-Warrants besitzen zudem vordefinierte Knock-Out-Schwellen. Viel zu oft wird leider beobachtet, dass Produkte wertlos ausgebucht werden. Dies sollte nicht sein.

Zu erwähnen gilt es noch, dass bei der ausserbörslichen Warrants-Plattform Swiss Dots zumindest einfache Stop Loss Aufträge theoretisch möglich sind. Jedoch sollten auch hier diese mit Vorsicht eingesetzt werden. Der Trailing Stop funktioniert jedoch nur via Deutsche Broker.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Es ist oft besser, Verluste in Hebelprodukten zurealisieren, solange sie noch klein sind. Doch die Psychologie der Investoren als auch das Schweizer Börsensystem macht den Tradern einen Strich durch die Rechnung. Weitere psychologische Einflussfaktoren sorgen dafür, dass Anlagen in Hebelprodukten im Totalverlust enden können.

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