Im Zusammenhang mit den verschärften UCITS-Bestimmungen durch die ESMA, welche das Halten von Anteilen an Schweizer Gold-ETFs per Ende Jahr verbietet, könnten Cosi besicherte Tracker auf Edelmetalle in die Lücke springen und somit zum Kassenschlager werden.
ETFs auf physisch hinterlegtes Gold gehören zweifelsohne zu den erfolgreichsten Produktinnovationen der letzten Jahre. Daran ändert auch der Einbruch des Goldpreises über die letzten Wochen nichts. Der Erfolgsgeschichte droht nun aber von regulatorischer Seite möglicherweise ein Rückschlag.
Abfluss aus Edelmetalls-ETFs aus regulatorischer Sicht
Laut der Stellungnahme der ESMA 2012/721 vom 20. November 2012 können UCITS-Fonds per Ende 2013 nur noch in Non-UCITS-Fonds investieren, welche sämtliche der in Artikel 50(1)(e) genannten Äquivalenzkriterien der UCITS IV Richtlinie entsprechen. In der EU vertriebene Schweizer ETFs auf physisch hinterlegtes Gold erfüllen diese Erfordernisse – mangels Zugehörigkeit zur EU – nicht und gehören daher nach Ablauf der von der ESMA angesetzten Umsetzungsfrist Ende 2013 zu den für UCITS-Fonds nicht-investierbaren («non-eligible») Finanzinstrumenten.
Ein Abfluss von UCITS-gebundenen Geldern hin zu UCITS-fähigen oder alternativen Vermögenswerten ist zu erwarten. Mögliche Alternativen für das Asset Management der UCITS-Fonds finden sich u.a. im Bereich von ETCs und Strukturierten Produkten. Strukturierte Produkte verfügen im Hinblick auf die UCITSBestimmungen über den Vorteil, dass bei Delta-1 Produkte der «Look-through-Ansatz» keine Anwendung findet und somit Basiswerte eingesetzt werden können, welche als Direktanlage selber nicht UCITS-fähige Vermögenswerte darstellen – namentlich Rohstoffe und Edelmetalle.
Sofern das Strukturierte Produkt eine Optionalität beinhaltet, müssen jedoch hinsichtlich des Gegenparteienrisikos die im Rahmen von UCITS vorgeschriebenen Diversifikationskriterien erfüllt werden. Natürlich bieten unbesicherte Strukturierte Produkte hinsichtlich Anlegerschutz resp. Gegenparteirisiken per se eine unbefriedigende Alternative zu den als Sondervermögen klassifizierten Anlagefonds/ETF. Ein Manko, welches durch den COSI®-Besicherungsmechanismus wettgemacht werden kann. Beispielsweise in Form eines in Euro denominierten COSI®-Tracker-Zertifikats auf den Goldpreis inkl. Quanto-Wechselkursabsicherung.
Bisher sind besicherte Euro Edelmetall-COSI-Tracker noch Mangelware
Ein Blick auf das Scoach-Tableau verrät, dass das COSI®-Segment im Bereich Anlageprodukte auf Edelmetalle (Gold, Silber, Platin, Palladium und Baskets davon) mit 87 Produkten eher dünn besiedelt ist. Ausserdem sind nur 20 Produkte als Tracker-Zertifikate ausgestattet. Das Gros – nämlich 49 Produkte – entfällt auf die Kategorie der Renditeoptimierungsprodukte.
Von den zwanzig Tracker-Zertifikaten bilden derweil sieben einen Basket ab. Schliesslich sind nur gerade zwei der verbleibenden dreizehn Single-Underlying-Produkte in Euro denominiert. Nämlich je ein Produkt auf den Gold- und Silberpreis. Unter der Annahme, dass ein Grossteil der ausländischen UCITS-Fonds in Euro abrechnet, ist das Marktpotenzial für UCITS-fähige Tracker-Zertifikate auf einzelne Edelmetalle beträchtlich. Bis zum Jahresende darf in diesem Segment daher mit einer Zunahme der Emissionen und einem substantiellen Geldzufluss gerechnet werden.
UCITS-Richtlinie
UCITS steht für «Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities» und wird mit «OGAW» respektive «Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren» ins Deutsche übersetzt. In der UCITS-Richtlinie werden die speziellen Anforderungen an Anlagefonds und ihre Verwaltungsgesellschaften definiert. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Regelung der zulässigen Vermögensgegenstände, in die ein UCITSAnlagefonds investieren darf (englisch: eligible assets).
Die Richtlinie wurde Ende 1985 vom Europäischen Rat erstmals veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Die letzte überarbeitete und heute noch gültige Version, UCITS IV,stammt aus dem Jahre 2009. Sie wurde per Juli 2011 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt. Bisherige Praxis ist, dass UCITS-Fonds bis zu einem Anteil von 10 % des Fondsvermögens – dem sogenannten «Trash-Bucket» – Anteile von Non-UCITS-Fonds halten können. Mit ihrer Stellungnahme 2012/721 vom 20. November 2012 unterbindet ESMA diese Handhabung per Ende 2013.
Der Artikel wurde mit Genehmigung der Scoach aus dem aktuellen COSI-Newsletter übernommen. Der COSI-Newsletter kann hier abonniert werden.
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