Gebühren beim Aktienhandel: Diese Kosten sind zu berücksichtigen

Niedrige Zinsen schmälern derzeit ohnehin die Gewinne. Deswegen ist es für Anleger besonders wichtig, die Gebühren beim Aktienhandel im Blick zu behalten und zu minimieren. Insbesondere bei den Kontoführungsgebühren lässt sich einiges sparen.

Die Einrichtungsgebühr bei Online-Brokern ist zu vernachlässigen

Wer bei einem Online-Broker ein Aktiendepot einrichtet, kann die Gebühren für die Kontoeröffnung getrost vernachlässigen. Bei vielen Anbietern wird für diesen Service längst keine Gebühr mehr berechnet. Anders ist es bei einem Depot bei einer Filialbank. Hier kann die Einrichtung des Depots teuer sein.

Zudem kommen noch monatliche Kontoführungsgebühren dazu. Dies ist auch bei Online-Brokern der Fall. Es lohnt sich ein Vergleich der Anbieter, um das günstigste Angebot zu finden. Einige Anbieter verzichten völlig auf die Kontoführungsgebühren, sondern Berechnen nur Gebühren für die Orders.

 

Einzelne Aufträge müssen bezahlt werden

In den vergangenen Jahren wurde der Aktienhandel als Form der Geldanlage auch bei Kleinanlegern immer beliebter – auch weil die Gebühren für das Kaufen und Verwalten von Aktien aufgrund der elektronischen Datenverarbeitung stark gesunken sind. Dennoch müssen die einzelnen Aufträge für das Kaufen und Verkaufen von Aktien gemäß der Tarife eines Brokers bezahlt werden.

Dabei sind ganz unterschiedliche Tarife möglich. Einige sehen beispielsweise Rabatte vor, wenn ein gewisser Geldeingang auf dem Depot eingeht – in diesem Fall sind beispielsweise die folgenden Orders kostenlos. Neukunden erhalten gelegentlich ohnehin besondere Einsteigerangebote, nachdem sie ein neues Aktiendepot bei einem Anbieter eröffnet haben.

Höhe der Provision beachten

Broker finanzieren sich durch ihre Provision. Diese besteht aus einem gewissen Anteil an den erzielten Gewinne, welche automatisch abgezogen werden. Die Höhe der Provision bewegt sich im einstelligen Prozentbereich, beispielsweise bei einem Prozent vom Gewinn. Zusätzlich können die Anleger teilweise einen gewissen Freibetrag im Monat provisionsfrei erhalten – es lohnt sich bei der Einrichtung eines Aktiendepots auch die entsprechenden Vorschriften aus diesem Bereich zu beachten und zu vergleichen, beispielsweise auf aktiendepot.com.

Hierbei sollte die eigene Anlagestrategie mit einem Gebührenmodell eines Brokers in Einklang gebracht werden, um die Kosten für den Aktienhandel zu minimieren und damit einen möglichst großen Anteil am Gewinn behalten.

Gewinne werden mit der Abgeltungssteuer versteuert

Eine weitere Gebühr beim Aktienhandel besteht in der Versteuerung der erzielten Gewinne, was seit 2009 durch die Abgeltungssteuer geschieht. Diese besteuert Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent. Für Anleger ist die Abgeltungssteuer in der Steuererklärung nicht mehr zu berücksichtigen, weil der Broker den entsprechenden Betrag bereits automatisch von den Gewinnen abzieht und an den Fiskus überträgt.

Jeder Anleger hat einen Freibetrag von 801 Euro pro Jahr – Gewinne unterhalb von diesem Betrag müssen nicht versteuert werden. Um den Freibetrag zu erhalten, sollten Anleger einen Antrag auf die Befreiung von der Abgeltungssteuer stellen. Dies muss bei der verantwortlichen Bank oder beim Broker geschehen. Der Freibetrag kann auch auf unterschiedliche Kreditinstitute aufgeteilt werden. Er darf jedoch die Summe von 801 pro Person nicht überschreiten.

 

Featured Picture via pixabay

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert