Erben und Vererben – muss ich mir darüber jetzt schon Gedanken machen?

Viele Verbraucher haben den ein oder anderen Groschen beiseite gespart. Wie setzt sich das Vermögen der durchschnittlichen Menschen zusammen?

Meist haben gerade ältere Generationen die hohen Reserven auf den Sparkonten. Warum? Zum einen konnte in einer längeren Lebenszeit doch mehr Geld zurückgelegt werden, als dies einem 30-jährigen möglich wäre. Dazu kommt noch ein weiterer, wichtige Faktor. Der heute 70-Jährige hat in der Regel eines gelernt: das Sparen. Ältere Menschen wuchsen in einer Zeit auf, in der Konsum noch längst nicht so gross geschrieben war, wie zur heutigen Zeit.

Viele jungen Menschen geben oftmals ihr Geld aus, ohne einen grossen Gedanken an die Zukunft zu verschwenden. Der Einkauf im Internet mit vielen Kreditkarten macht es sehr einfach möglich, schnell und bequem Geld auszugeben. Tendenziell denken ältere Menschen mehr darüber nach, welche Konsumgüter wirklich wichtig sind und für was sie ihr Geld ausgeben möchten.

Das Vermögen liegt auf Konten der Menschen jenseits der 50 Jahre

Somit stellt es absolut keine Überraschung dar, dass das „grosse Geld“ meist bei der Generation 50+ oder deutlich älteren Menschen sitzt. Obwohl man in einem Alter von 55 oder 60 noch längst nicht zum alten Eisen gehört, sollten sich diese Menschen Gedanken darüber machen, was sie mit ihrem Vermögen in der Zukunft anstellen sollten.

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Die Immobilie ist bald abbezahlt, das Rentenalter ist erreicht – und jetzt? Das Thema Gesundheit steht im Mittelpunkt des Lebens. Dank medizinischem Fortschritt genießt der ein oder andere Mensch trotz Krankheit eine lange Lebenserwartung von ca. 80 Jahren. Ist es nicht somit das grosse Ziel, dauerhaft gesund und glücklich seinen Lebensabend zu genießen? Ja – doch nicht jeder Rentner kann entscheiden, wie gesund und vital er leben kann. Letztendlich gibt natürlich auch nicht jeder Mensch Geld für seine Gesundheit aus. Schliesslich bietet unsere Versicherungsnetz auch in Sachen Krankheit guten Schutz für Jung und Alt.

Reisen machen glücklich

Viele ältere Menschen denken sich, während sie im Berufsleben stehen: „Im Alter werde ich oft reisen. Hier habe ich Zeit und alle nötigen finanziellen Reserven.“

Klingt gut, oder? Ja – nicht selten begeben sich Menschen mit ausreichendem Zeitfenster auf Reisen. Doch nicht jeder Mensch mit Vermögen schafft es, sich zu einer Weltreise aufzuraffen, die richtig Geld kostet. Die Gesundheit spielt nicht immer mit, wenn wir ferne Länder erkunden möchten oder an chronischen seelischen oder körperlichen Gebrechen leiden. Ausserdem möchte nicht jeder Verbraucher im Alter sein gewohntes Umfeld aufgeben.

Genau deshalb wird es meist unterschätzt, dass man im Alter, wenn Zeit und Vermögen vorhanden ist, das ganze Geld in Reisen investiert.

Was passiert mit dem Vermögen nach dem Todesfall?

Es gehört zu jeder Beratung einer guten, soliden Bank mit dazu, auch mit dem Kunden über das heikle Thema Tod zu sprechen. Ausserdem sollten bestimmte Dinge zu Lebzeiten geregelt sein, die das Leben nun einmal ausmachen. Dazu gehört es, Themen wie Patientenvollmacht, Vorsorgevollmacht und Erben und Vererben anzusprechen.

Wer Vermögen aufgebaut hat, will schließlich nicht, dass sich die Nachkommen darüber streiten und bekriegen, oder? Genau deshalb kann ein Testament mit genauer Aufstellung, wem welche Dinge und Summen übertragen werden sollen, ein großes Stück Sicherheit für den vermögenden Kunden geben.

Erbschein oder Testament?

Nicht immer ist eine testamentarische Regelung erforderlich, wenn es um die Übertragung von Vermögen geht. Was heisst das genau und was passiert, wenn kein Testament erstellt wird?

Hier tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Mit der gesetzlichen Erbfolge erben Ehepartner, Kinder und Enkel automatisch das Vermögen nach einer bestimmten Aufteilung. Hierbei gibt es Freibeträge, innerhalb dieser Summen fällt bei Vermögensübertragung keinerlei Erbschaftssteuer an. Die gesetzlich Erbfolge kann man sich in etwa wie folgt vorstellen:

An erster Stelle stehen Ehepartner in der gesetzlichen Erbfolge.

Danach wird in bestimmte Klassen unterschieden:

Erben 1. Ordnung: Dazu gehören die Personen, die vom Erblasser abstammen. Kinder, Enkel und Urenkel usw. sind die Erben 1. Ordnung.

Erben 2. Ordnung: Dazu gehört die Generation über dem Verstorbenen, also die Eltern des Erblassers, die Geschwister, Nichten und Neffen des Erblassers.

Erben 3. Ordnung: Erst wenn man unter den o.a. Personen keine Erben mehr findet, kommen die Erben 3. Ordnung mit ins Spiel: Hierzu gehören Grosseltern und deren Abkömmlinge. Das sind Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins des Verstorbenen.

Im Klartext heißt das also für den Verbraucher, der sich über seine Vererbung Gedanken macht: Wenn ich kein Testament verfasse, muss ich in erster Linie damit einverstanden sein, dass der Haupterbe der Ehepartner ist, danach kommen die Kinder und Enkel. Erst dann werden die Erben 2. und 3. Ordnung berücksichtigt.

Wenn der Erblasser davon abweichende Regelungen wünscht, sollte er ein Testament verfassen. Gerade Lebenspartner fallen also vollkommen aus dem Raster der Vermögensübertragung, wenn man ausschließlich die gesetzliche Erbfolge betrachtet.

Fällt immer Erbschaftssteuer bei Vermögensübertragung an?

Man hört es immer wieder: Gerade wenn man hohe Immobiliensummen erbt, müssen diese vom Erbempfänger versteuert werden. Natürlich ist die Übertragung von Geld und Vermögen mit einer Steuer zu versehen. In der Regelung vom Nachlass entsteht die sog. Erbschaftssteuer. Kann man diese Steuer umgehen, wenn man im Vorfeld dem Erben per Schenkung Gelder und Vermögen überträgt?

Nein – alle Beträge der Vermögensübertragung in einer Zeitspanne von 10 Jahren werden zusammengefasst. Dabei ist es egal, ob zu Lebzeiten oder erst bei Eintritt des Todesfalles die Übertragung stattfindet. Allerdings sind die Freibeträge sehr hoch, innerhalb dieser Beträge fällt keinerlei Steuerpflicht an.

Grundsätzlich gilt die Sachen Freibeträge: Je näher der Verwandte dem Erblasser steht, desto höher ist der Freibetrag. Wer also dem Ehegatten Immobilien- und Geldvermögen überlässt, kann mit deutlich höheren Freibeträgen rechnen als wenn der Nichte oder eine Freundin Geld übertragen wird.

Wann sollten Sie ein Testament machen?

Sie sehen also: Wenn Sie kein Testament für die Regelung der Vermögensübertragung bei Todesfall verfassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Wer allerdings einen guten Freund oder den Lebenspartner mit der Vermögensübertragung im Erbfall beschenken will, muss unbedingt ein Testament verfassen. Außerdem ist ein Testament in der Nachlass-Regelung ein gutes Instrument, auch die Übertragung von Sachwerten wie Schmuck, Briefmarkensammlungen oder persönliche Gegenstände zu vereinbaren.

Schliesslich geht es hier nicht nur um materielle Werte sondern um wertvolle Dinge, die eine persönliche Bindung darstellen. Nicht umsonst wird das Erbstück oft in Ehren gehalten, oder?

Testament persönlich verfassen oder beim Notar erstellen?

Wenn Sie ein persönliches Testament verfassen, dieses handschriftlich aufgestellt wird und mit Datum und Unterschrift versehen ist, hat dieses grundsätzlich Gültigkeit. Sie müssen das Schriftstück weder beim Notar verfassen lassen noch dort hinterlegen.

Allerdings sollten die Erben unbedingt wissen, wo Sie das Testament aufbewahren. Warum? Nicht selten sind mehrere Testamente in irgendeiner Form vorhanden. Werden mehrere Testamente beim Nachlass-Gericht vorgelegt, hat das Dokument mit dem aktuellstem Datum seine Gültigkeit.

Schließlich ändert sich jede persönliche Lebenssituation immer wieder. Wer sich beispielsweise von seinem Lebenspartner trennt, enterbt ihn meist auch. Hält dieser jedoch ein altes Testament in Händen und versucht damit, beim Nachlass-Gericht sich zu bereichern, muss ein neues Testament von anderen Erben vorgelegt werden.

Genau aus diesem „Wettlaufprinzip“ und aus Unstimmigkeiten, die bei Eröffnung vom Testament entstehen können, wird das wichtige Dokument oftmals beim Notar hinterlegt. Diese offizielle Regelung kostet zwar etwas Geld, dennoch gibt sie dem Erblasser Sicherheit. Schliesslich sollte gerade bei vermögenden Kunden alles sauber und gut geregelt sein. Dabei sind ein paar Hundert Euro Gebühren nicht immer entscheidend, damit alles seinen vernünftigen Gang in Sachen Erbabwicklung geht.

Welche Anlageformen eignen sich im Alter?

Eines vorneweg: Nicht nur ältere Menschen sollten an das Thema erben und vererben denken. Schließlich können uns alle Schicksalsschläge treffen, dann ist es sinnvoll, wenn alles systematisch geregelt ist.

Gerade ältere Kunden mit Vermögen machen sich oftmals Gedanken darüber, wie sie ihre Gelder anlegen sollen. Sollte man alles auf das Tagesgeldkonto legen und dabei keinerlei Zinsen erhalten? Somit kann man doch flexibel über die Gelder verfügen, wenn man in eine Notsituation kommt, oder?

Fakt ist: Auch bestimmte Depot-Strategien können so ausgewählt werden, dass sie eine flexible Verfügung zulassen und der Verbraucher dennoch Chancen auf bessere Erträge wahrnehmen kann.

Wie sieht es mit festen Anlageformen im Erbfall aus? Natürlich kann jede Bank im Nachlass-Fall alle Geldanlagen auf die Erben übertragen.

Fazit

Bitte regeln auch Sie Ihre Finanzen in Sachen Erben und Vererben. Wer sich rechtzeitig Gedanken darüber macht, wird sicher sein: Auch bei meinem Ableben ist alles perfekt geregelt. Schliesslich wollen auch Sie sicher Streitigkeiten und Diskrepanzen in der Familie verhindern, oder?

 

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